Wissenswertes über Anbaugeräte

Jeder Landwirt hat damit tagtäglich zu tun: das An- und Abkuppeln von Anbaugeräten. Doch jeder kann auch von brenzligen Situationen berichten, wo nur von Glück gesprochen werden kann, damit nicht mehr passiert ist. Denn beim An- und Abkuppeln von Anbaugeräten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Für die Sicherheit der Bedienungsperson ist daher der Freiraum zwischen Traktor und Gerät von großer Bedeutung. Weiters bringt der Transport von Anbaugeräten auf öffentlichen Straßen oft verkehrstechnische Probleme mit sich. Auf die richtige Kennzeichnung und vorschriftsmäßige Beleuchtung ist besonders zu achten.

Scherndl-Figl hat für sie die wichtigsten Punkte zusammengetragen, damit sie sich in Erinnerung rufen können, wie der sichere Umgang mit Anbaugeräten funktioniert!

 

Ankuppeln:

Der Aufenthalt zwischen Traktor und Gerät ist generell gefährlich!

  • Heckseitige Bedienung des Hubwerks darf nur außerhalb dieser „Gefahrenzone“ erfolgen. Moderne Traktoren sind entweder mit der „Schrittschaltung“ oder mit Druckknöpfen auf den Kotflügeln ausgestattet.
  • Der Systemhebel für das Hubwerk muss auf „Lagesteuerung“ stehen.
  • Weitere Personen dürfen erst beim Ankuppeln helfen, wenn der Traktor stillsteht und kein Gang eingelegt ist.
  • Die Anbaubolzen sind mit einwandfreien Vorsteckern zu sichern.
  • Einfacher und sicherer sind Schnellkuppler oder Kupplungsautomaten. Diese Schnellkuppelvorrichtungen können nachgerüstet werden. Das Ankuppeln gelingt auch, wenn das Anbaugerät auf einem unebenen Platz steht oder der Traktor nicht exakt zum Gerät gelenkt wird.

 

Wartung und Abkuppeln:

  • Vorsicht beim Absenken - Quetschgefahr für die Füße zwischen Abstellstützen und Boden!
  • Gerät nur auf einem tragfähigen, ebenen, wenn möglich befestigten Boden abstellen. Es muss auch gegen Umkippen gesichert sein.
  • Gerät sicher abstützen, wenn an diesem gearbeitet wird (z.B. Werkzeugwechsel).
  • Vor dem Wegfahren - Kontrolle, ob alle Anschlüsse angekuppelt sind.

 

Transport und Fahrsicherheit:

  • Schwere Anbaugeräte verlagern den Schwerpunkt des Fahrzeuges.
  • Die Lenkfähigkeit der Räder muss erhalten bleiben. Die Summe der Radlasten der lenkbaren Räder muss mindestens 1/5 des Eigengewichtes der Zugmaschine betragen.
  • Durch Verbreiterung der Spur sowie Ausrüstung mit Zwillingsbereifung wird die Kippstabilität erhöht.
  • Wendemanöver sind vor allem im Gelände langsam durchzuführen, um ein Kippen des Fahrzeuges zu verhindern; Lenkbremse daher nicht betätigen!
  • Scharfe und spitze Gegenstände sind abzudecken, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer insbesondere Lenker einspuriger Fahrzeuge und Fußgänger zu vermeiden.
  • Klappbare Arbeitsgeräte bei Straßenfahrten sichern (z.B. Sicherungskette).
  • Einschließlich der Zugmaschine darf eine Breite von 3 m und eine Länge von 12 m nicht überschritten werden.
  • Grundsätzlich sind Fahrten auf öffentlichen Straßen nur im Verwaltungsbezirk des Betriebes und in den angrenzenden Bezirken erlaubt.
  • Für Fahrten mit Geräten, die breiter als 3 m sind, ist eine Genehmigung beim zuständigen Landeshauptmann zu beantragen.
  • Bei Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muss hinten am Anbaugerät die Aufschrift „25 km“ angebracht sein (ovale Form mit schwarzer Aufschrift auf gelb/rot rückstrahlendem Grund). Diese Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
  • Während der Dämmerung, bei Dunkelheit, Nebel oder sonstiger Sichtbehinderung muss eine Beleuchtung angebracht werden, wenn die Geräte und Gegenstände mehr als 40 cm über die äußersten Punkte der Leuchtflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten der Zugmaschine hinausreichen. Diese muss nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausstrahlen.
  • Ballastgewichte anbringen; zulässige Achsbelastung beachten.
  • Anbaugeräte scheren bei Kurvenfahrt aus, daher besondere Vorsicht sowohl beim Abbiegen nach rechts als auch nach links.
  • Sind die Leuchten (Begrenzungs-, Brems- und Blinkleuchten) des Traktors verdeckt, ist eine komplette Leuchtengarnitur anzubringen.
  • Seitlich über die Zugmaschine hinausragende Anbaugeräte müssen mit „auffälliger Farbe“ gekennzeichnet sein.
  • Als zusätzliche Kennzeichnung eignen sich z.B. Klebefolien mit Weiß-Rot-Schraffur.
  • Ragt das Anbaugerät mehr als 1,5 m über die Zugmaschine nach hinten hinaus, so ist eine weiße Tafel (25 x 40 cm) mit einem 5 cm breiten, roten, rückstrahlenden Rand (Langguttafel) anzubringen.