Fachgerechte Entsorgung von Restmengen und Verpackungen

Wenn gelagerte Pflanzenschutz-Produkte nicht mehr zugelassen sind oder sie im Betrieb nicht mehr benötigt werden müssen oft Restmengen entsorgt werden.

Restmengen als Sondermüll entsorgen
Pflanzenschutzmittel sind als Sondermüll zu entsorgen, welche man bei den Altstoffsammelzentren der Gemeinden zurückgeben kann. Giftige und sehr giftige Pflanzenschutzmittel kann man auch beim Abgeber, den Lagerhäusern oder Landesproduktenhändlern, kostenlos zurückgeben. Die Mittel sind in Originalverpackung und ohne Beigabe anderer Stoffe abzuliefern. Die Gemeinden übernehmen in der Regel nur Haushaltsmengen. Fallweise werden gegen Gebühr auch darüber hinausgehende Mengen übernommen. Informationen dazu erteilt das Gemeindeamt.
 
Der Transport von Pflanzenschutzmitteln und deren Restmengen unterliegt dem Gefahrgutrecht. Ausgenommen von diesen Bestimmungen ist der Transport mit land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen und mit ihnen gezogenen Anhängern, wobei eine Fahrgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde nicht überschritten werden darf. Nässeempfindliche Verpackungen darf man nicht auf offenen Fahrzeugen transportieren, sowie auf eine ausreichende Ladegutsicherung immer zu achten ist. Sollte ein Unfall passieren muss der Landwirt nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, zum Beispiel das Ladegut gesichert und das Austreten von gefährlichen Stoffen in die Umwelt verhindert hat.

Gebinde restentleert entsorgen
Den Hauptanteil an Abfällen aus dem Pflanzenschutz machen leere Verpackungen aus. Sie kann man an Altstoffsammelzentren oder bei Sammelaktionen der Abgeber abliefern, wobei man größere Mengen über die Abgeber entsorgen sollte. In diesem Fall bringt man die restentleerten Gebinde in Sammelsäcken zu den Lagerhäusern oder Landesproduktenhändlern. Gebinde mit flüssigem Inhalt sollte man nach dem Entleeren gleich beim Ansetzen der Spritzbrühe zweimal mit Reinwasser spülen. Das Spülwasser gibt man dann in die Spritzbrühe und bringt sie am Feld aus.
 
Das Reinigen der Verpackung ist auch deshalb wichtig, weil nicht gereinigte Leergebinde dem Gefahrgutrecht unterliegen und dann die entsprechenden Transportbestimmungen einzuhalten sind.