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Scherndl-Figl GmbH
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Gefahrgut in der Landwirtschaft

Als Landwirt transportiert man des Öfteren Pflanzenschutzmittel und Treibstoffe, sowie andere landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Reinigungsmittel, Siloanstriche oder Fliegenspray. Dabei handelt es sich rein rechtlich bereits um „Gefahrgut“. Das bedeutet, dass während des Transportes sowie beim Belade– oder Entladevorgang besondere gesetzliche Bestimmungen und Auflagen einzuhalten sind zum Eigenschutz, zum Schutz Anderer und zum Schutz der Umwelt.
Die Bestimmungen bieten dem Land– und Forstwirt gegenüber anderen Branchen, die Gefahrengut in bedeutend größeren Mengen befördern, einige Erleichterungen. Doch auch diese verlangen eine gewisse Sachkenntnis.
Doch die Materie ist sehr weitläufig und vielschichtig. Auch präventive Maßnahmen, wie sichere Lagerung gefährlicher Stoffe, Schutzausrüstung und Verhalten im Ernstfall sollten bekannt sein!
Kapitel 1: Gefahrguttransport in der Landwirtschaft (Artikel aus unserer Zeitung 2010)
Kapitel 2: Verhalten im Gefahrfall
Kapitel 3: Richtige Lagerung von gefährlichen Stoffen
Kapitel 4: Beförderungspapiere
Kapitel 6: Wirkung gefährlicher Stoffe auf den menschlichen Körper
Kapitel 7: Abkürzungen und Worterklärungen
Wie schon oben erwähnt ist diese Thema sehr umfangreich und ständigen Änderungen unterworfen (z. B. durch Gesetzesänderungen). Daher erhebt Scherndl-Figl keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!













