Gefahrgut in der Landwirtschaft

Als Landwirt transportiert man des Öfteren Pflanzenschutzmittel und Treibstoffe, sowie andere landwirtschaftliche Betriebsmittel  wie Reinigungsmittel, Siloanstriche oder Fliegenspray. Dabei handelt es sich rein rechtlich bereits um „Gefahrgut“. Das bedeutet, dass während des Transportes sowie beim Belade– oder Entladevorgang besondere gesetzliche Bestimmungen und Auflagen einzuhalten sind zum Eigenschutz, zum Schutz Anderer und zum Schutz der Umwelt.

Die Bestimmungen bieten dem Land– und Forstwirt gegenüber anderen Branchen, die Gefahrengut in bedeutend größeren Mengen befördern, einige Erleichterungen. Doch auch diese verlangen eine gewisse Sachkenntnis.

Doch die Materie ist sehr weitläufig und vielschichtig. Auch präventive Maßnahmen, wie sichere Lagerung gefährlicher Stoffe, Schutzausrüstung und Verhalten im Ernstfall sollten bekannt sein!

Opens internal link in current windowKapitel 1: Gefahrguttransport in der Landwirtschaft (Artikel aus unserer Zeitung 2010)

Opens internal link in current windowKapitel 2: Verhalten im Gefahrfall

Opens internal link in current windowKapitel 3: Richtige Lagerung von gefährlichen Stoffen

Opens internal link in current windowKapitel 4: Beförderungspapiere

Opens internal link in current windowKapitel 5: Gefahrstoffe

Opens internal link in current windowKapitel 6: Wirkung gefährlicher Stoffe auf den menschlichen Körper

Opens internal link in current windowKapitel 7: Abkürzungen und Worterklärungen

 


Wie schon oben erwähnt ist diese Thema sehr umfangreich und ständigen Änderungen unterworfen (z. B. durch Gesetzesänderungen). Daher erhebt Scherndl-Figl keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!