Kontakt
Scherndl-Figl GmbH
Wilhersdorf 11
3231 St. Margarethen
+(43) 0 2747 / 3452
office@scherndl-figl.at
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
07:30 - 12:00
13:00 - 16:30
Freitag
07:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
LANDTECHNIK SCHERNDL-FIGL GMBH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Geschäfte der Firma Scherndl-Figl GmbH (kurz AN). Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen somit ebenfalls der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, soweit diese nicht schriftlich bestätigt werden.
1.2. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge:
• Sondervereinbarungen, soweit diese von uns schriftlich bestätigt sind;
• diese AGB;
• Gesetzliche Regelungen.
1.3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn bereits bisher Vertragsabschlüsse auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erfolgt sind, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen oder wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Auch Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
1.4. Technische Angaben, Maße und Gewichte und Abbildungen in Katalogen, Prospekten und Preislisten sind nicht verbindlich.
2. Preise
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind bezüglich des Preises und der Menge freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als verbindlich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Preise sind grundsätzlich verbindlich. Ändern sich 3 Monate nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung die Selbstkosten des Auftragnehmers, insbesondere durch Preisänderungen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Die angegeben Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Verpackung und Verladung, Versicherung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.2. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, Mehrkosten wegen einer von ihm nicht verschuldeten Verzögerung bei Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung oder in Folge vom Besteller gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit in Rechnung zu stellen.
3. Lieferung
Lieferzeiten sind unverbindlich und werden vom Tag der Auftragsbestätigung bis zum Tag der Bereitstellung gerechnet. Für den Fall des Lieferverzuges gilt folgendes als vereinbart: eine nachweislich durch grobes Verschulden des AN eingetretene Verzögerung berechtigte den AG pro vollendeter Woche der Verspätung eine Verzugsentschädigung von ½ %, insgesamt aber von maximal 5 % des Fakturenwertes desjenigen Teiles der betroffenen Lieferung oder Leistung zu beanspruchen, der in Folge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benutzt werden kann, sofern dem AG ein nachweislicher Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des AG sind jedenfalls ausgeschlossen, insbesonders auch bei vom AN unabhängigen Umständen, wie Störungen im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten.
4. Gewährleistungsansprüche
4.1. Jegliche Gewährleistungsansprüche des AG, sofern dieser nicht Konsument iSd KSchG ist, sind ausgeschlossen, §§ 932 f ABGB sohin nicht anwendbar. Nur sofern der AG ein Konsument im Sinne des KSchG ist, gelten die gesetzlichen Einschränkungen. Bei Gebrauchtmaschinen, wird daher die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt. Eine Garantie wird in keinem Fall gewährt.
4.2.1. Der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Auftragnehmer besteht nur dann, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch Organe oder sonstige Leute des Auftragnehmer nachgewiesen wird. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Zahlung gilt ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des AN als vereinbart. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber, die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und den Auftragnehmer von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von den gelieferten Waren einen erheblich nachteiligen Gebrauch, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dieser Vorbehalt gilt bei der Vermischung der Produkte des Auftragnehmers mit der Maßgabe, dass jener Teil des hergestellten Produktes das Eigentum des Auftragnehmers wird, der mit dem gewichtsmäßigen Anteil des Produktes des Auftragnehmers am Gesamtgewicht des durch die Vermischung und/oder Verarbeitung entstanden Produktes entspricht. Der Auftraggeber ist während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, die gelieferte Ware gegen jeden Schaden zu versichern und seine Forderungen aus diesen Versicherungsverträgen hiermit an den Auftragnehmer abzutreten.
5.2. Forderungen des Auftraggebers, die ihm aus einer eventuellen Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehen, hat er in der Höhe des dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber ausstehenden Forderungen an den Auftragnehmer abzutreten. Ebenso ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der Ware, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig. Sollte dennoch durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegriffen werden, ist der Auftragnehmer unverzüglich mit eingeschriebenen Brief zu verständigen.
6. Produkthaftungsansprüche
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftgesetz ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht ein Verbraucher erleidet. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Der Auftragnehmer verweist ausdrücklich darauf, dass die gelieferte Waren, allfälliges Zubehör und Zusatzstoffe nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind und jede Haftung für Schäden aus einer zweckwidrigen Verwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als den Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können,
werden ausgeschlossen.
7. Retournahme
Die Ware ist sofort bei Übergabe unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Eine Rückgabe ist nur sofort bei Übergabe unter Abzug von 20 % Manipulationsspesen möglich. Nicht zurückgenommen werden Sonderbestellungen.
8. Zahlungen
8.1. Die Rechnungssumme ist sofort nach Ausstellungsdatum der Rechnung fällig und daher in bar oder durch Banküberweisung auf das vom Auftragnehmer bekanntgegebene Konto spesenfrei zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbart wurde.
8.2. Zahlungen werden immer auf die älteste offen aushaftende Rechnung gewidmet. Eine Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegenüber Forderungen des Auftragnehmers sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung mit der Lieferung in einem rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang steht und entweder gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt wurde.
8.3. Bei Zahlung mittels Scheck oder Wechsel erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht bei Übergabe der Urkunde sondern erst mit endgültiger Einlösung.
8.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11 % p.a. zu beanspruchen. Der säumige Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mahnund Inkasso- sowie Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen. Sofern im maßgeblichen Zeitraum höhere Zinsen zu zahlen sind, gilt der höher Zinsfuß ausdrücklich als vereinbart. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde
verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die dem Auftragnehmer entstehenden Anwalts-, Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
8.5. Eine Gegenaufrechnung ist außer von uns anerkannten Forderungen unzulässig, insbesonders berechtigen auch Gewährleistungsansprüche des AG nicht zur Zurückbehaltung der ganzen oder eines Teils der Forderung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort bei sämtlichen Lieferungen und Leistungen ist Wilhersdorf. Als Gerichtsstand wird daher ausschließlich das für St. Pölten zuständige Gericht vereinbart. Ist das vorliegende Geschäft auf Seiten des Auftraggebers als Verbrauchsgeschäft im Sinne des KSchG zu beurteilen, gilt diese Vereinbarung nur insoweit als nicht § 14 KSchG Gegenteiliges regelt. Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht (unter Ausschluss dessen Verweisungen auf ausländisches Recht und des UN-Kaufrechtes).
10. Datenschutz
Die folgenden Daten: Name, Anschrift, Kundennummer, Rechnungsnummer, Warenausgang, Zahlungen und alle damit zusammenhängenden Buchungsvorgänge werden mittels EDV verarbeitet. Diese Daten werden mit Ausnahme bei Erhebungen des Statistischen Zentralamtes und auf Aufforderung von Behörden ausschließlich betrieblich verwendet.
11. Salvatorische Klausel
Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Es gilt eine der ungültigen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung als vereinbart.













